DR Kongo: Félix Tshisekedi erklärt sich bereit für eine dritte Amtszeit, „wenn das Volk es wünscht“
Der Präsident der Demokratischen Republik Kongo hielt am Mittwoch, den 6. Mai 2026, in Kinshasa eine Pressekonferenz ab. Erwartungsgemäß wollte er sich zu einer möglichen Verfassungsreform äußern, die den Weg für eine dritte Amtszeit ebnen würde. Félix Tshisekedi erklärte, er sei bereit für eine dritte Amtszeit, „wenn das kongolesische Volk“ ihn „zur Rückkehr auffordert“. Das Staatsoberhaupt, das seit 2019 an der Macht ist, stellte jedoch klar: „Jegliche Änderung oder Überarbeitung wird niemals ohne vorherige Konsultation der Bevölkerung in einem Referendum erfolgen.“
Für Félix Tshisekedi ist eine mögliche Kandidatur für eine dritte Amtszeit kein Tabuthema mehr. Der kongolesische Präsident hielt am Mittwochabend, dem 6. Mai, in Kinshasa eine Pressekonferenz ab. Drei Stunden lang sprach das Staatsoberhaupt vor einem vollbesetzten Saal mit Journalisten und nahezu allen Regierungsmitgliedern. Zu den Tagesordnungspunkten gehörte die Debatte um eine mögliche Verfassungsreform, die vom Präsidentenlager vorgeschlagen wurde und den Weg für eine dritte Amtszeit des seit 2019 regierenden Präsidenten ebnen würde. Diese Initiative wurde in den letzten Monaten von der katholischen und der protestantischen Kirche scharf kritisiert, die vor jeglicher Änderung von Artikel 220 der kongolesischen Verfassung warnen. Zu diesem Thema bekräftigte das Staatsoberhaupt in einer Rede im Präsidentenpalast, was seine Parteimitglieder seit Langem fordern. Es wählte seine Worte sorgfältig und sprach dabei unmissverständlich Klartext: Ja, die Überarbeitung – oder gar Änderung – der Verfassung sei ein langjähriges Projekt der UDPS, eine bewusste Fortführung und keine Improvisation oder Provokation. Um die Dringlichkeit zu begründen, führte er ein neues Argument an: die Partnerschaft zwischen Washington und Kinshasa, die seiner Ansicht nach Verfassungsreformen notwendig mache. Zwischen den Zeilen ließ das Staatsoberhaupt durchblicken, dass der Druck daher nicht mehr nur von innen, sondern auch von außen komme. Mit Blick auf seine persönliche Zukunft erklärte Félix Tshisekedi unmissverständlich: „Wenn das kongolesische Volk mich um meine Rückkehr bittet, stehe ich ihm zur Verfügung.“ Er fügte hinzu: „Sollte es zu einer Änderung oder Überarbeitung kommen, wird dies niemals ohne Konsultation der Bevölkerung durch ein Referendum geschehen.“ „Wenn die Kongolesen mich bitten, an die Front zurückzukehren, stehe ich ihnen zur Verfügung“, Félix Tshisekedi, Präsident der Demokratischen Republik Kongo.
Keine Wahlen 2028, wenn der Konflikt im Osten der Demokratischen Republik Kongo andauert
Der kongolesische Präsident betonte, dass die für 2028 geplanten Wahlen nicht stattfinden können, sollte der Konflikt im Osten der Demokratischen Republik Kongo andauern. „Wenn man diesen Krieg nicht beenden kann, wird man leider keine Wahlen 2028 abhalten können. Nicht, weil ich mich geweigert hätte, sie abzuhalten. Die Ressourcen sind vorhanden; man kann sie organisieren. Aber man kann sie nicht ohne Nord- und Süd-Kivu abhalten. Wie solle man die Wahlen organisieren? Schauen Sie in die Ukraine; dort sollten vor zwei Jahren Wahlen stattfinden. Die ganze Welt hat verstanden, dass Präsident Selenskyj dazu nicht in der Lage ist.“ Diese Äußerungen des Staatsoberhauptes riefen unweigerlich Reaktionen hervor. Unter den Gegnern von Félix Tshisekedi ist der ehemalige Abgeordnete Claudel-André Lubaya, der dem ehemaligen Präsidenten Joseph Kabila nahesteht. Er ist der Ansicht, dass Tshisekedi mehr Spannungen schürt, als er den Erwartungen des kongolesischen Volkes gerecht wird. „Keine Bestimmung der Verfassung erlaubt es, einen vermeintlichen Volkswillen als Rechtfertigung für einen Verstoß gegen ihren Buchstaben und Geist anzuführen […]. Präsident Tshisekedi verkündet hier öffentlich seine Absicht, die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo zu brechen, da er selbst erklärt hat, er könne keine Wahlen abhalten, solange der Krieg [im Osten des Landes] andauert. Aber wie will er dann ein Referendum organisieren?“, fragt Lubaya, der derzeit im Exil lebt (www.rfi.fr)
DR Kongo: Ist das geplante Gesetz zur Organisation von Referenden ein Einfallstor für eine Verfassungsänderung?
In der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) wird derzeit in der Nationalversammlung ein Gesetzentwurf zur Organisation von Referenden geprüft. Der Text wurde zwar als zulässig eingestuft, doch die Opposition protestiert lautstark. Sie sieht darin ein potenzielles Einfallstor für eine Verfassungsänderung, die Félix Tshisekedi nicht auf dem regulären Weg durchsetzen kann. Warum gibt dieser Text so viel Anlass zur Sorge?
Die Opposition in der Demokratischen Republik Kongo befürchtet konkret, dass dieses Gesetz eine Lücke in Artikel 220 der Verfassung schaffen könnte. Dieser Artikel verbietet die Änderung der Dauer und Anzahl der Amtszeiten des Präsidenten. Für die Opposition ist dies eine rote Linie. Der Initiator des Gesetzesentwurfs, Abgeordneter Ngondankoy, antwortet unmissverständlich: „Die Unveränderlichkeit der Verfassung bedeutet nicht die Ewigkeit ihrer Bestimmungen.“ Er fügt hinzu: „Keine Generation kann die nächste mit ihren Gesetzen fesseln.“
Überprüfung des Verabschiedeten
Dieser Mechanismus, so fährt er fort, würde es dem Volk ermöglichen, das in Artikel 220 Verabschiedete zu überprüfen und sogar zu ergänzen. Der Text biete einen sehr konkreten Weg, betonen einige Kritiker. Artikel 87 legt beispielsweise fest, dass der Präsident der Republik im Falle einer – ich zitiere – „schwerwiegenden Funktionsstörung“ Experten einberufen kann, um zu prüfen, ob diese Verfassungsregeln noch angemessen sind.
Misstrauen
Das Misstrauen der Opposition richtet sich nicht nur gegen den Text selbst, sondern auch gegen diejenigen, die ihn prüfen sollen. Dabei fällt immer wieder ein Name: André Mbata, Staatssekretär der Regierungskoalition. Letzten Monat leitete er eine umfassende Konsultation zu einer Verfassungsrevision ein. Zufälligerweise ist André Mbata auch Vorsitzender des politischen Ausschusses der Nationalversammlung – eben jenes Ausschusses, der mit der Prüfung dieses Textes beauftragt ist (www.rfi.fr) „06.05.2026“ weiterlesen