Vorkolonialzeit

Vorkoloniale Königreiche und Stammesfürstentümer

Vor der Kolonisierung bestand das heute „Demokratische Republik Kongo“ genannte Gebiet aus verschiedenen Königreichen (dem Kongo-Königreich, dem Kuba-Königreich, dem Luba-Reich, dem Lunda-Reich, dem Königreich von M’Siri und den Königreichen im Uele-Gebiet) und einflussreichen Stammesfürstentümern (Mongo, Ngbandi, Bemba …). Am besten kennt man die Geschichte des Kongo-Königreiches, an das der Fluss- und Staatsname vor und nach der Ära Mobutu wieder erinnert.

  • Vielfalt politischer Strukturen:
    • Verschiedene Königreiche und Stammesfürstentümer im Gebiet des heutigen Kongo.
    • Das Kongo-Königreich als bekanntestes Beispiel.
  • Gesellschaftliche Organisation:
    • Stammesstrukturen und lokale Traditionen prägten das Leben.
    • Wirtschaftliche Aktivitäten und politische Machtverteilung variierten je nach Region.

Stanley und die Erforschung des Kongobeckens

Henry Morton Stanley (1841-1904)
Henry Morton Stanley (1841–1904)


Die Geschichte der Kolonisierung des Kongo ist mit dem Namen Henry Morton Stanley (1841–1904) eng verbunden. In England geboren, aber in den USA aufgewachsen, war H. M. Stanley Reporter beim „New York Herald“. Er gehörte einer Expedition an, der es 1870 auf der Suche nach dem verschollenen britischen Missionar und Forscher, David Livingstone (1813–1873), gelang, den Kongofluss bis zu seiner Trichtermündung hinabzufahren. Tatsächlich traf H. M. Stanley Livingstone am 10. August 1872 in Udjidji am Tanganjikasee. Ab 1878 trat H. M. Stanley in die Dienste des belgischen Königs Léopold II., der unter dem Vorwand der „Erforschung und Zivilisierung“ des Kontinents verschiedene Organisationen (Internationale Afrika Gesellschaft, Studienkomitee für den Oberkongo, Internationale Kongo Gesellschaft) gegründet hatte. Realiter aber ging es dem belgischen Monarchen vorwiegend darum, seine Kolonialaspirationen zu realisieren und eine breitere Handelsbasis für sein Land zu schaffen. „Mithilfe von Überredungskunst und Feuerwaffen“ (H. Strizek, 1998:34) gelang es H. M. Stanley, 400 höchst fragwürdige Verträge mit verschiedenen Stammesfürsten abzuschließen und etwa 40 Handelsposten einzurichten.

Es spricht für sich, dass es sich hier mehr um triviale Abmachungen als um Verträge im juristischen Sinne handelt. Denn: Die entsprechenden afrikanischen Vertragspartner konnten weder lesen und schreiben noch den Inhalt der von ihnen unterschriebenen Dokumente verstehen. Hinzu kommt, dass der Tausch – größerer Landesgebiete gegen Perlen, Salz und Waffen – ungleich war.

Die Berliner Kongo-Konferenz

König Leopold II. von Belgien


Wie viele afrikanische Staaten ist der Kongo das Resultat der Berliner Kongo-Konferenz (15. November 1884 – 26. Februar 1885). Von Bismarck, auf Wunsch des belgischen Königs einberufen, bestand der Schwerpunkt der Berliner Kongo-Konferenz in der Behandlung der zwischen den Kolonialmächten u. a. in Bezug auf das Kongo-Becken entstandenen Konflikte. England versuchte, durch Unterstützung portugiesischer Ansprüche auf die Kontrolle der Kongo-Mündung, den zwischen Léopold II. und dem französischen Präsidenten, Jules Ferry, hinsichtlich der zwischen Stanley und de Brazza strittig gebliebenen Gebiete erzielten Kompromiss zu unterlaufen. Ohne hier aufs Detail einzugehen, hatte die Berliner Kongo-Konferenz die willkürliche Aufteilung Afrikas zur Folge. In der Tat aber war sie weniger und mehr als dies. Weniger deshalb, weil sie sich darauf beschränkte, die „erreichten Rechte“, besonders an den Küsten, zu registrieren und die Spielregeln für die noch durchzuführende Kolonisierung festzulegen. Mehr deshalb, weil sie den Anfang der eigentlichen Kolonisierung darstellte. Von da an gab es keine kostspielige Sklavenrazzia, keine unkoordinierte Besetzung mehr, sondern durchdachte und gut organisierte Ausplünderung. Die Ausbeutung war nicht mehr sporadisch, sondern durch die Enteignung der autochthonen Bevölkerungen systematisch und permanent. M. und R. Cornevin (1966:318) meinen in diesem Zusammenhang: Die Teilnehmer an der Berliner Kongo-Konferenz „bestätigten stillschweigend, dass ‚Macht vor Recht‘ geht“. In der Eröffnungsrede der Berliner Kongo-Konferenz hatte der britische Botschafter, Sir Edward Malet (1985), gesagt: „Ich kann nicht darüber hinwegsehen, dass in unserem Kreis keine Eingeborenen vertreten sind, und die Beschlüsse der Konferenz dennoch von größter Wichtigkeit für sie sein werden“. Dass diese Erkenntnis des Leiters der britischen Delegation folgenlos blieb, braucht nicht besonders erwähnt zu werden. Aber er hatte recht: Die Folgen der Berliner Kongo-Konferenz sind, wie die aktuelle Lage in der Region der Großen Seen genügend belegt, noch über 100 Jahre später spürbar. Der burundische ermordete Priester Michel Kayoya (1973:84-85) hat die afrikanische Sicht der Berliner Kongo-Konferenz auf den Punkt gebracht: „In Berlin hatte man sich im Jahre 1885 unseren Kontinent aufgeteilt. (…) Der Vertrag von Berlin hat mich lange gekränkt. (…) Einer, der dir gleich ist, mischt sich in deine Angelegenheiten ein, ohne dich zu fragen. Das ist eine grobe Unhöflichkeit, die jedes empfindsame Herz verwundet“.

  • Willkürliche Aufteilung Afrikas:
    • Europäische Mächte legten die Grenzen der Kolonialgebiete fest.
    • Die Interessen der afrikanischen Bevölkerung wurden ignoriert.
  • Folgen der Konferenz:
    • Systematische Ausbeutung des Kongos durch die Kolonialmächte.
    • Langfristige politische und wirtschaftliche Probleme in der Region.

Der Kongo-Freistaat (1885–1908)

Kindern und Erwachsenen, die nicht genügend Kautschuk ablieferten, wurden die Hände abgehackt. Bild aus King Leopold’s Soliloquium von Mark Twain.
Der unter der persönlichen Herrschaft Léopold II. stehende Kongo wurde am 23. Februar 1885 durch Teilnehmerstaaten der Konferenz unter der Bezeichnung „Freistaat Kongo“ anerkannt. Am 30. April 1885 konnte Léopold II. ohne besondere Begeisterung des belgischen Volkes und des belgischen Parlaments den Titel „Souverän des Freistaates Kongo“ annehmen. Die Berliner Kongo-Konferenz bestätigte indes die Freiheitsklausel des Handels auf und im Kongo und legte die Grenzen des „Freistaates Kongo“ fest. Die Ziehung der Grenzlinien des „Freistaates Kongo“ versetzte die anderen Kolonialmächte wegen der expansionistischen Bestrebungen Léopold II. in Aufregung. Es entstanden Grenzstreitigkeiten mit England (Nil, Katanga), Frankreich (Ubangi) und Portugal (Lunda), die später durch bilaterale Verhandlungen beigelegt werden konnten.

Die systematische Ausbeutung Kongos durch Léopold II. wurde mit brutaler Härte durchgeführt. Man spricht in diesem Zusammenhang von 3 Millionen Menschen, die ihr Leben verloren. Es kam zu internationalen Protesten. Auf Druck der öffentlichen Meinung musste Léopold II. 1904 eine Untersuchungskommission einsetzen. Der belgische König sah sich, nachdem diese Kommission Sklavenhandel, Zwangsarbeit und weitere Missstände aufgedeckt hatte, zu Reformen gezwungen, die jedoch wenig wirksam waren. Entscheidend für den erzwungenen Rücktritt Léopold II. waren aber seine fortgesetzte Weigerung, den freien Handel auf und im Kongo zu respektieren sowie die sich immer mehr steigernden Kosten für die Verwaltung des „Freistaates Kongo“, die von der belgischen Regierung übernommen werden mussten. Am 15. November 1908 wurde aus dem „Freistaat Kongo“ eine belgische Kolonie, die den Namen Belgisch-Kongo bekam.

  • Persönliche Herrschaft Léopold II.:
    • Der belgische König nutzte den Kongo als private Kolonie.
    • Brutale Ausbeutung der Ressourcen und der Bevölkerung.
  • Internationaler Protest und Reformen:
    • Berichte über Misshandlungen und Sklaverei führten zu internationaler Empörung.
    • Léopold II. musste Reformen einführen, die jedoch wenig Wirkung zeigten.
  • Kolonie Belgisch-Kongo (1908):
    • Der Kongo wurde unter belgische Staatsverwaltung gestellt.
    • Die koloniale Herrschaft und Ausbeutung dauerten an.