28.08.2025

Constant Mutamba Dossier: Antrieb seiner Popularität oder Anstiftung zum Volksaufstand gegen Tshisekedi in Kinshasa?

Herr Isofa Nkanga Edmond, Staatsanwalt am Obersten Gerichtshof von Kinshasa/Gombe, ersuchte die kongolesische Nationalpolizei um Auskunft und beauftragte sie, die Täter der Straftaten Beleidigung eines Staatsanwalts und Belästigung durch elektronische Kommunikation (Artikel 136 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (Code de Protection des Droits de l’Homme) und 358 des Digital Code) zu identifizieren, zu suchen und festzunehmen. Außerdem solle sie alle rechtlichen und nützlichen Maßnahmen zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben ergreifen. „28.08.2025“ weiterlesen

27.08.2025

Handel mit Uganda: Die jährlichen Importe der Demokratischen Republik Kongo erreichen fast 1 Milliarde Dollar

Nach Angaben der Bank of Uganda importierte die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) im Geschäftsjahr 2024/2025 offiziell Waren im Wert von 542,74 Millionen US-Dollar. Dies entspricht einem Anstieg von 29 % gegenüber dem Vorjahr, trotz der Schließung von Grenzposten in der Nähe der von M23-Rebellen besetzten Gebiete. Die Bank schätzt die informellen Importe auf 419,46 Millionen US-Dollar, sodass sich die Gesamtsumme auf 962,2 Millionen US-Dollar beläuft. Diese Zahlen machen die DR Kongo zum größten Importeur ugandischer Waren innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) und, wenn nur der formelle Handel betrachtet wird, nach Kenia an zweiter Stelle. Zu den am häufigsten importierten Produkten zählen raffiniertes Pflanzenöl, Zucker, Seife, Kunststoffprodukte und Eisenwaren. Diese Importstruktur spiegelt die geringe Industrialisierung des Landes wider, insbesondere in den Grenzgebieten zu ostafrikanischen Ländern, was die DR Kongo zu einem bevorzugten Markt für Industrieprodukte aus ihren Nachbarländern macht. „27.08.2025“ weiterlesen

26.08.2025

Demokratische Republik Kongo: 15-jährige Haftstrafe für FARDC-Offiziere wegen Putschversuchs gefordert

Am Montag, den 25. August, forderte die Staatsanwaltschaft hohe Strafen für mehrere hochrangige Offiziere der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC), die beschuldigt werden, einen Putschversuch gegen Präsident Félix Tshisekedi organisiert zu haben. „26.08.2025“ weiterlesen

21.08.2025

Kabila-Prozess in der Demokratischen Republik Kongo: Nebenkläger fordern Entschädigungen in zweistelliger Milliardenhöhe

Der Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten Joseph Kabila, der im Juli 2025 vor dem Hohen Militärgericht in Kinshasa begann, nähert sich seinem Abschluss. Dem Mann, der die Demokratische Republik Kongo von 2001 bis Anfang 2019 regierte, wird mutmaßliche Zusammenarbeit mit den M23/AFC-Rebellen vorgeworfen. Die Nebenkläger fordern Entschädigungen in zweistelliger Milliardenhöhe. „21.08.2025“ weiterlesen

20.08.2025

Armee verurteilt M23-Angriffe auf ihre Stellungen in Kivu trotz bestehender Friedensabkommen

In einer am Dienstag, den 19. August, veröffentlichten offiziellen Erklärung verurteilten die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC) eine Reihe von Angriffen der Rebellen der Bewegung des 23. März (M23) und der Kongo-Fluss-Allianz (AFC) auf ihre Stellungen in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu. „20.08.2025“ weiterlesen

19.08.2025

Mindestens 15 Tote bei Militäroperationen gegen CODECO- und CRP-Milizen in Djugu

Mindestens fünfzehn Menschen, darunter sechs CODECO-Milizionäre, wurden am Samstag, den 16. August, bei Militäroperationen der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC) gegen CODECO-Milizionäre und andere bewaffnete Gruppen getötet, darunter Thomas Lubangas Konvention für die Volksrevolution (CRP), die für mehrere Angriffe auf Zivilisten im Djugu-Gebiet in der Provinz Ituri verantwortlich ist. „19.08.2025“ weiterlesen

17.08.2025

Katars Doppelspiel: Ein facettenreiches diplomatisches Ballett

(TEDDY MFITU, Universalgelehrter, Forscher und Autor / Leitender Berater bei CICPAR)

Katar, ein kleines Golfemirat, pflegt seit Jahren das Image eines neutralen Vermittlers in internationalen Konflikten und verfolgt dabei eine Außenpolitik mit oft undurchsichtigen Motiven.

Die aktuelle Situation in der Demokratischen Republik Kongo offenbart diese organisierte Doppelzüngigkeit deutlich: fragwürdige Vermittlung, strategische Investitionen und verdeckte Unterstützung Ruandas.

Während Doha sich als unparteiischer Vermittler zwischen Kinshasa und den RDF/M23-Rebellen – bekannten Marionetten Kigalis – präsentiert, deuten mehrere beunruhigende Elemente auf eine mehr oder weniger verdeckte Unterstützung ruandischer Positionen durch Katar hin. Gleichzeitig startet Katar eine massive Wirtschaftsoffensive in der Demokratischen Republik Kongo mit angekündigten Investitionen in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar, angeführt vom Cousin des Emirs.

Dieser zeitliche Zufall wirft die Frage auf: Handelt es sich hier um einen echten Wunsch nach Entwicklung oder um ein Trojanisches Pferd, um Dohas regionalen Einfluss und damit auch den von Kigali zu festigen?

Die kürzlich erfolgte Unterzeichnung einer „Grundsatzerklärung“ zwischen der kongolesischen Regierung und der M23 am 19. Juli 2025 in Doha unter katarischer Vermittlung wurde als wichtiger Schritt in Richtung Frieden dargestellt.

Die katarische Vermittlung scheint eine Fassade der Neutralität und echten Parteilichkeit zu sein, wobei die Gespräche zugunsten der RDF/M23 ausgerichtet sind. Doch das Abkommen scheint bereits durch diametral entgegengesetzte Interpretationen seiner Substanz beraubt zu sein.

Während Kinshasa auf einem „nicht verhandelbaren Rückzug“ der Rebellen besteht, behauptet die RDF/M23, es handele sich „nicht um einen Rückzug“, sondern um „Mechanismen zur Stärkung des Staates“.

Noch beunruhigender ist, dass übereinstimmende Quellen belegen, dass Ruanda über seine RDF/M23-Stellvertreter versucht, den britischen Vertreter aus den Verhandlungen in Katar zu drängen. Der Grund? Anders als Doha unterstützt Großbritannien offenbar Kigalis Positionen in diesem Konflikt nicht ausreichend. Sollte sich dieses Manöver bestätigen, würde es den voreingenommenen Charakter der katarischen Vermittlung verdeutlichen, die Berichten zufolge Druck auf Akteure toleriert, die Kinshasa gegenüber als zu nahbar gelten.

Die NGO-Dialogberatergruppen: Ein verdächtiger Vermittler

Die Rolle der in Amsterdam ansässigen NGO-Dialogberatergruppen, die für ihre engen Verbindungen zu Kigali bekannt sind, bei den von Katar ausgerichteten Gesprächen trägt zusätzlich zur Intransparenz dieses Prozesses bei. Diese Organisation, die für ihre systematische Verteidigung ruandischer Positionen bekannt ist, ist Berichten zufolge aktiv an der Ausarbeitung der Abkommensvorschläge beteiligt. Ihre Präsenz im Verhandlungskreis, mit Zustimmung Dohas, wirft grundlegende Fragen zur Ausgewogenheit und tatsächlichen Unparteilichkeit der Mediation auf.

Wenn der Mediator einer Partei erlaubt, dem Prozess ihre eigenen Schiedsrichter aufzuzwingen, kann man berechtigterweise an seiner Neutralität zweifeln.

Diese Konstellation erklärt teilweise, warum die in Doha unterzeichnete Grundsatzerklärung in entscheidenden Punkten wie dem Abzug der RDF/M23-Truppen oder der Einstellung der ruandischen Unterstützung für die Rebellen so vage bleibt.

Während die Gespräche in Doha stattfanden, begann Scheich Al Mansour Bin Jabor Bin Jassim Al Thani, Cousin des Emirs von Katar und Chef des Al-Mansour Holding-Konglomerats, am 13. August 2025 eine Afrikareise mit der Demokratischen Republik Kongo als erstem Stopp. Die angekündigten Summen sind enorm: 20 Milliarden Dollar an Investitionen allein für die Demokratische Republik Kongo, verteilt auf rund fünfzehn Sektoren, darunter Viehzucht, Bergbau, Kohlenwasserstoffe und Gesundheit.

Während diese Investitionen als „Win-Win-Partnerschaften“ dargestellt werden, ist ihr Zeitpunkt fraglich. Warum eine solche Wirtschaftsoffensive ausgerechnet zu einem Zeitpunkt starten, an dem Katar eine zentrale Rolle in den Friedensverhandlungen spielt? Dies ist eine klassische Doha-Strategie: die Verknüpfung von Wirtschaftshilfe mit politischem Einfluss. Doch in diesem speziellen Kontext sieht es aus wie ein Versuch, die Zustimmung der Kongolesen zum Friedensprozess zu erkaufen.

Die im Rahmen dieser Investitionen geplanten Flughafenprojekte in Zusammenarbeit mit der in Ruanda bereits etablierten Fluggesellschaft Qatar Airways zeichnen die Konturen einer kohärenten regionalen Strategie.

Kigali, obwohl nicht Teil der aktuellen Tour, unterhält „sehr enge“ Beziehungen zum Emirat, wie selbst katarische Medien bestätigen. Diese Luft- und Logistikverbindungen sind nicht neutral.

Sie stärken die wirtschaftliche Integration der Region unter katarischer Führung, mit Ruanda als Dreh- und Angelpunkt. Katars Doppelzüngigkeit ist nichts Neues. Das Land hat eine bewegte Vergangenheit und unterstützt seit jeher Islamisten und umstrittene Regime.

Das Emirat pflegt seit langem eine zwiespältige Position: Es ist sowohl „Verbündeter des Westens als auch Unterstützer seiner gewalttätigsten Gegner“.

Doha diente als „Drehscheibe für Exil-Dschihadisten“ und förderte gleichzeitig die Muslimbruderschaft und Medien wie Al Jazeera, die im Arabischen Frühling eine Schlüsselrolle spielten. Diese Fähigkeit, an allen Fronten zu agieren, zeigt sich heute in der Kongo-Krise.

Katar präsentiert sich als ehrlicher Makler, toleriert oder unterstützt aber Manöver, die Ruanda und seinem bewaffneten Stellvertreter, der RDF/M23, eindeutig zugutekommen.

Die Beziehung zwischen Katar und Ruanda mag unnatürlich erscheinen: ein islamistisches Emirat und eine Diktatur, die als „modern“ und „effizient“ dargestellt wird. Doch diese Allianz findet ihre Logik in gemeinsamen geostrategischen Interessen.

Kagames Ruanda stellt für Doha ein stabiles Tor zu Zentralafrika dar, während Katar Kigali wertvolle diplomatische Unterstützung und Einfluss in internationalen Foren bietet.

Dieses geheime Einverständnis erklärt, warum Katar die Aktionen der RDF/M23 in der Demokratischen Republik Kongo ignoriert, einschließlich der Massaker an Zivilisten und Zwangsvertreibungen, die laut UN „eine der schwersten humanitären Krisen der Welt“ verursacht haben. Angesichts dieses Doppelspiels bleiben die internationalen Reaktionen überraschend zurückhaltend. Mehrere Länder und Organisationen, darunter die Afrikanische Union und der Golf-Kooperationsrat, haben Katars Vermittlungsbemühungen sogar begrüßt.

Nur wenige Akteure, wie beispielsweise Großbritannien, scheinen dem Druck zu widerstehen, was die Versuche erklärt, sie in den Gesprächen zu marginalisieren. Die Vereinigten Staaten haben sich trotz ihrer Beobachtung des Prozesses mit beschwichtigenden Erklärungen begnügt und Doha zu seinem „unerschütterlichen Engagement“ gratuliert, ohne die Zweideutigkeiten seiner Rolle zu hinterfragen. In dieser Sackgasse befindet sich das kongolesische Volk heute: gefangen zwischen den wirtschaftlichen Wünschen der einen und den geopolitischen Ambitionen der anderen.

Die Demokratische Republik Kongo steckt in einer Zwickmühle

Die amerikanische Selbstgefälligkeit erklärt sich zum Teil durch wirtschaftliche Interessen in der Region, wie das im Juni 2025 unterzeichnete Nebenabkommen zeigt, das den Vereinigten Staaten „Zugang zu den immensen Bodenschätzen der Demokratischen Republik Kongo“ gewährt.

Einerseits kann die Demokratische Republik Kongo die katarischen Investitionen, die sie dringend für ihre Entwicklung benötigt, nicht ablehnen. Andererseits muss sie sich mit einer internationalen Vermittlung auseinandersetzen, die zugunsten ihrer Aggressoren einseitig ist.

Die kongolesische Regierung versucht, Widerstand zu leisten, wie das Beharren ihres Sprechers Patrick Muyaya auf dem „nicht verhandelbaren Rückzug“ der RDF/M23 zeigt. Doch angesichts der vereinten finanziellen und diplomatischen Macht Katars und Ruandas erscheint ihr Handlungsspielraum gering.

Katars Doppelzüngigkeit in der Demokratischen Republik Kongo ist nicht einfach ein weiteres diplomatisches Manöver. Sie ist Teil einer langfristigen Strategie, die darauf abzielt, Doha als Schlüsselmacht in Afrika zu etablieren und sich dabei auf lokale Partner wie Ruanda zu stützen.

Die angekündigten Investitionen in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar sind wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs. Angesichts dieser vielschichtigen Offensive muss die internationale Gemeinschaft mit erhöhter Wachsamkeit reagieren.

Die Akzeptanz einer voreingenommenen Vermittlung unter dem Vorwand, sie sei „besser als nichts“, läuft auf die Legitimierung einer verschleierten Aggression gegen die kongolesische Souveränität hinaus. Was die katarischen Investitionen betrifft, so können sie zwar zur Entwicklung der Demokratischen Republik Kongo beitragen, dürfen aber nicht als Verhandlungsmasse für einen ungerechten und unausgewogenen Frieden eingesetzt werden. Mit Freunden wie Katar braucht die Demokratische Republik Kongo keinen Feind mehr (https//congoprofond.net via kmusafiri@hotmail.com)

Le Qata

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15.08.2025

Mutambas Verteidigerteam beteuert die Unschuld seines Mandanten und wirft dem Büro des Premierministers vor, aufgrund seiner „administrativen Lässigkeit und Langsamkeit“ hinter dem Prozess zu stecken

Während die Staatsanwaltschaft für ihren Mandanten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren Zwangsarbeit fordert, werfen die Anwälte des Angeklagten Constant Mutamba dem Büro der Premierministerin vor, die Einleitung des Prozesses gegen ihren Mandanten veranlasst zu haben. Die Verteidigung ist der Ansicht, dass das Büro der Premierministerin die in Artikel 20 des Vergabeverfahrenshandbuchs festgelegte 10-Tage-Frist nicht eingehalten oder respektiert habe. „Der Mutamba-Prozess hätte vermieden werden können, er hätte nicht stattfinden dürfen, er war nur dank oder aufgrund mangelnder Sorgfalt der Mitarbeiter des Büros des Premierministers möglich. Hätte das Büro bei der Bearbeitung der ihm vorgelegten Fälle Sorgfalt walten lassen, wäre es rücksichtsvoll, aufmerksam und respektvoll gegenüber den geltenden Gesetzen unseres Landes vorgegangen, würden wir jetzt nicht an diesem heiligen Ort des Kassationsgerichts sitzen und diese Rede halten. Wie können wir verstehen, dass das Büro, das den Brief des Ministers am 1. April erhielt, bis zum 8. Mai 2025 wartete, also über die 10-Tage-Frist von Artikel 20 des Verfahrenshandbuchs hinaus, um auf diesen Brief zu antworten, und dennoch erst nach dem Schreiben der Nationalen Finanznachrichtendienststelle „CENAREF“ vom 2. Mai 2025 reagierte. Hätte CENAREF nicht an das Büro geschrieben, hätte dieses weiterhin geschwiegen, vielleicht hätte dieser Prozess nicht stattgefunden“, sagte Konde, einer der Constant Mutambas Anwälte. Seiner Ansicht nach erschwert diese Vorgehensweise die Lage der Republik, insbesondere bei sensiblen Themen, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit. Ihm zufolge ist der Mutamba-Prozess ein Prozess administrativer Gleichgültigkeit. „Ich hoffe, dass in Zukunft die gleiche Gleichgültigkeit, die bei der Bearbeitung der Korrespondenz aus dem Justizbüro an den Tag gelegt wird, nicht bei anderen Fällen zu beobachten sein wird, die an das Büro der Premierministerin verwiesen werden, insbesondere wenn es sich um hochsensible Fälle im Zusammenhang mit der Staatssicherheit handelt. Deshalb kann der Constant-Mutamba-Prozess, während wir im Laufe der Geschichte Glaubensprüfungen, Vorurteilsprüfungen – man erinnere sich an die Dreyfus-Affäre –, Prozesse wegen verseuchten Blutes, Intoleranzprüfungen, Arroganzprüfungen und Zögerlichkeit erlebt haben, als ein Prozess der Gleichgültigkeit, ein Prozess administrativer Langsamkeit beschrieben werden“, bemerkte er. Er fügte hinzu: „Weil es auf das Schweigen des Büros der Premierministerin zurückzuführen ist, das die gesetzlich festgelegte Frist und die Folgen einer Nichteinhaltung dieser Frist völlig außer Acht lässt. Durch die Erfüllung des mit Zion Construction geschlossenen Vertrags nach Ablauf der 10-tägigen Frist würde sich der Angeklagte in den Augen der Staatsanwaltschaft der Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig machen. Herr Mutamba hat zeitweise bestimmte Geister, bestimmte politische und gerichtliche Autoritäten sowie bestimmte Rechtspraktiker gestört; das ist beunruhigend, aber sollte er dafür verurteilt werden? Wir sagen Nein“. In diesem Zusammenhang bat er den Kassationshof, all diese Elemente zu berücksichtigen, um im Interesse seines Mandanten auf der richtigen Grundlage zu entscheiden. In seiner Sachverhaltsdarstellung hob der Staatsanwalt mehrere Elemente hervor, die seine Argumentation stützen: die Anwendung des privaten Vergabeverfahrens anstelle der öffentlichen Auftragsvergabe, den Ausschluss bestimmter Institutionen (insbesondere des Generalsekretariats für Justiz) durch den ehemaligen Justizminister, die ihn in diesem Verfahren hätten beraten sollen, den Abschluss des Bauvertrags mit der Firma Zion Construct, die rechtlich nicht existierte, die Überweisung von Geldern auf das Konto dieser Firma unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften, die Ausführung des Vertrags ohne Erhalt einer Unbedenklichkeitserklärung, die Fiktivität der Firma, belegt durch das Fehlen eines Firmensitzes, das Fehlen von Mitarbeitern dieser Firma, das Fehlen einer Bankgarantie dieser Firma usw. Aus rechtlicher Sicht argumentierte die Rechtsabteilung, dass die Veruntreuung durch den Angeklagten ab dem Zeitpunkt begangen wurde, als das Geld im Namen des Unternehmens Zion Construct vom FRIVAO-Konto des Justizministeriums abgebucht wurde. In Bezug auf den moralischen Aspekt argumentierte die Staatsanwaltschaft zunächst, dass der Angeklagte ein Rechtsanwalt sei, der sich mit den Vorschriften des öffentlichen Auftragswesens auskenne, dennoch gegen das einschlägige Verfahren verstoßen habe. Sie argumentierte außerdem mit betrügerischer Absicht, da er vorging, obwohl weder der Ministerrat noch der Premierminister einen Vertrag bestätigt hatten und keine Einspruchsbescheide eingeholt worden waren. Sie führte insbesondere die Unerfahrenheit und Nichtexistenz des ausgewählten Unternehmens an. Der Kassationsgerichtshof hat den Fall geprüft und wird voraussichtlich am 27. August sein Urteil verkünden. In seiner Anklageschrift forderte Generalstaatsanwalt Sylvain Kalwila das Gericht auf, den ehemaligen Minister Constant Mutamba zu zehn Jahren Zwangsarbeit zu verurteilen, ihm nach Verbüßung der Strafe zehn Jahre Berufsverbot zu gewähren, ihm das Recht auf Bewährung zu entziehen und ihn von öffentlichen Ämtern auszuschließen (atualite.cd) „15.08.2025“ weiterlesen