08.06.2026

Todesurteile gegen 54 Angeklagte im UN-Mordfall Kasai – doch die Drahtzieher bleiben unbekannt, während Bunia einen „Krieg im Krieg“ gegen Ebola führt

KINSHASA/BUNIA/KASAI – Neun Jahre nach dem Mord an den UN-Experten Michael Sharp und Zaida Catalan hat das Oberste Militärgericht in Kinshasa im Berufungsverfahren alle 54 Angeklagten wegen Mordes als Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt – im ersten Verfahren waren es noch 49. Doch wie mehrere Quellen zeigen, beantwortet das Urteil die zentrale Frage nicht: Wer gab den Befehl? Parallel dazu besuchte EU-Kommissarin Hadja Lahbib Bunia, wo Militärgouverneur General Johnny Luboya die Ebola-Bekämpfung als „Krieg im Krieg“ bezeichnet – während die Behörden den gerade wiederaufgenommenen Flugverkehr erneut aussetzten.

Das Urteil: 54 Todesurteile, ein Verbrechen von „außergewöhnlicher Schwere“

Laut dem Urteil wurden Michael Sharp und Zaida Catalan am 12. März 2017 auf einer Flussbrücke nahe dem Dorf Moyo-Musila abgefangen, zusammen mit ihren kongolesischen Begleitern in den Busch verschleppt, des Verrats beschuldigt und erschossen, bevor die Schwedin enthauptet wurde. Unter den nun zum Tode Verurteilten befinden sich mehrere Anführer der Kamuina-Nsapu-Miliz sowie Oberst Jean de Dieu Mambweni, ein Offizier der kongolesischen Armee. Im ersten Verfahren war Mambweni mangels Beweisen lediglich zu zehn Jahren Haft verurteilt worden; im Berufungsverfahren stellte das Gericht fest, er habe die Experten irregeführt, und erhöhte die Strafe auf die Todesstrafe.

CNDH-Präsident Paul Nsapu kritisiert das Urteil scharf: Die hochrangigen Drahtzieher seien nie zur Rechenschaft gezogen worden. „Die Hinrichtung der Experten konnte nicht von einer einfachen Miliz beschlossen worden sein“, sagt er. Elisabeth Morseby, die Schwester von Zaida Catalan, formuliert die Ambivalenz so: „Nach über neun Jahren der Trauer, der Ungewissheit und des Rechtsstreits um die Wahrheit sind wir erleichtert und zugleich traurig. Erleichterung, weil es ein wichtiger Schritt ist, ihre Verantwortung endlich anzuerkennen. Trauer, weil kein Urteil meine Schwester Zaida, Michael Sharpe, ihre kongolesischen Kollegen oder all die unschuldigen Opfer der Gewalt in Kasai zurückbringen kann.“ Sie betont, das Berufungsurteil sei „erst der Anfang, nicht das Ende“.

Wer gab den Befehl? Die offenen Fragen

Bereits der Präsident des Militärgerichts von Kananga hatte 2022 beim ersten Urteil die Angeklagten direkt gefragt, wer den Mord angeordnet habe – alle leugneten. Im Berufungsverfahren schwiegen sie erneut. Aufnahmen, die Oberst Mambweni zugeschrieben werden und auf denen er geäußert haben soll, die Anwesenheit von UN-Experten könne „die Autorität des Staates untergraben“, werfen die Frage auf, welche Autorität gemeint war – eine Frage, der bislang nicht öffentlich nachgegangen wurde. Laut einer mit dem Fall befassten Quelle stützte sich Mambwenis Todesurteil im Berufungsverfahren nicht auf neue Beweise; der Oberste Gerichtshof habe lediglich behauptet, er habe die Experten getäuscht, ohne dies öffentlich zu begründen.

Evariste Ilunga Lumu, der erste Angeklagte, der den Mord gestanden hatte und nach Einschätzung der Quelle den Fall hätte aufklären können, floh aus dem Gefängnis von Kananga. Anders als ein weiterer Geflüchteter wurde er nie wieder gefasst – eine Untersuchung zu seiner Flucht habe es nicht gegeben.

Die Massengräber von Kasai: ungeklärt nach neun Jahren

Eine weitere Quelle verweist auf Verbindungen des Hauptangeklagten Jean-Bosco Mukanda zu FARDC-Soldaten, die zur selben Zeit Massengräber in Kasai aushoben. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Zeid Ra’ad Al Hussein, hatte im April 2017 mindestens 40 Massengräber in Kasaï-Central und Kasai-Oriental bestätigt; UN-Ermittler stellten fest, dass FARDC-Soldaten nach Zusammenstößen mit der Kamuina-Nsapu-Miliz zwischen dem 26. und 28. März 2017 mindestens 74 Menschen, darunter 30 Kinder, getötet hatten. Im Juli 2017 identifizierte die UN 80 mögliche Massengrabstätten. Die katholische Kirche im Kongo bezifferte die Gesamtzahl der Todesopfer der Gewalt auf über 3000, etwa 1,3 Millionen Menschen waren vertrieben worden. Die endgültige Opferzahl in den Massengräbern ist bis heute nicht öffentlich bekannt; laut der Quelle wurden in den Fall verwickelte Beamte trotz der Vorwürfe weiterhin in ihren Positionen eingesetzt.

Die Verfahren zu den Kasai-Verbrechen stocken laut dieser Quelle vor dem Obersten Gerichtshof, einem „Flaschenhals“. Human Rights Watch hatte bereits 2022 festgestellt, dass die Anklage während der vierjährigen Verhandlung nie versucht habe, die Verantwortlichen für Planung und Befehl zu ermitteln.

Vier Angeklagte starben während des Verfahrens in Haft – darunter Tshibuabua Tshibert, der am 5. Oktober 2021 im Gerichtssaal starb, und Ntumba Mpianga (alias Damour), der im November 2022 im Militärgefängnis Ndolo starb. Mindestens drei weitere Angeklagte gaben an, von Polizei und Geheimdienst gefoltert worden zu sein. Die Dolmetscherin Betu Tshintela sowie die Motorradfahrer Isaac Kabuayi, Pascal Nzala und Moïse werden weiterhin vermisst – ihr Schicksal ist nach neun Jahren ungeklärt.

„Ein Krieg im Krieg“: EU-Kommissarin besucht Bunia

Bei der Landung der EU-Kommissarin für humanitäre Hilfe, Hadja Lahbib, in Bunia liefen sofort Gesundheitsprotokolle: Händedesinfektion, Temperaturkontrollen, Präventionsschilder. Militärgouverneur General Johnny Luboya begleitete den Besuch: „Es ist ein Krieg im Krieg, denn zuerst hatten wir die bewaffneten Gruppen, und jetzt haben wir diesen zweiten Krieg, die Ebola-Epidemie.“ Seine Priorität: Gesundheitszentren, Partnerunterstützung und Aufklärung der Gemeinden.

Im Evangelischen Medizinzentrum Nyakunde, wo sich zu Beginn des Ausbruchs ein amerikanischer Arzt infiziert hatte und die Einrichtung vollständig evakuiert wurde, bereiten sich die Teams trotz anhaltendem Misstrauen der Anwohner auf die Wiederaufnahme vor. Eine Hebamme berichtet: „Wir sind gerade hier, um unser Krankenhaus zu desinfizieren, weil man vor einer Woche wegen Ebola die Arbeit eingestellt hat.“

Das neue Behandlungszentrum: 50 Betten, drei Schichten

Lahbib besuchte auch das seit weniger als einer Woche laufende Behandlungszentrum nahe dem Nyakunde Medical Center. Dr. Marie Rosaline Belizaire, WHO-Regionaldirektorin, bat vor dem Betreten um Rücksicht: „Sie befinden sich in einem Zentrum mit Patienten. Daher muss man ihre Privatsphäre respektieren.“ Das Zentrum verteilt sich über zwei Etagen mit Platz für 50 Betten – oben Verdachtsfälle, unten bestätigte Fälle. Logistikkoordinator Mikael Di Marco: „Wir haben derzeit 27 oder 28 Patienten, aber diese Zahlen ändern sich täglich.“ Die Fallbestätigung dauert zwei bis drei Tage; durch Dezentralisierung der Labore soll dies beschleunigt werden. Mindestens 30 Personen arbeiten im Dreischichtbetrieb. Noch ausstehend: 18 weitere Betten und eine Kindertagesstätte für die Kinder der Patienten.

Lahbib kündigte zusätzliche 5 Millionen Euro an – zu den bereits zugesagten 15 Millionen Euro für humanitäre Hilfe. Über die von der EU eingerichtete Luftbrücke wurden in den vergangenen Tagen fast 100 Tonnen Hilfsgüter nach Bunia gebracht. Ihre Botschaft: „Anstatt von Isolation, Abriegelung und Rückzug zu sprechen, muss man dorthin gehen und unsere Solidarität zeigen – nicht nur durch die Hilfsgüter, die man schickt, sondern auch durch unsere Anwesenheit. Das schafft Vertrauen.“

Flugverkehr erneut ausgesetzt – fünf Tage nach Wiedereröffnung

Nur wenige Tage nach Wiederaufnahme des kommerziellen Flugverkehrs in Bunia setzte die Regierung am Wochenende den Flugbetrieb erneut aus – trotz bereits laufender Gesundheitsmaßnahmen wie Temperaturkontrollen und Händewaschen vor dem Boarding. Mehrere Reisende fanden ihre Flüge annulliert vor, darunter eine Familie, die ihre kranke Mutter zur Behandlung nach Beni bringen wollte; die Fluggesellschaft erstattete den Ticketpreis. Laut Flughafenquellen beruht die Entscheidung auf Anweisungen höherer Behörden aufgrund der sich entwickelnden Gesundheitslage. Ein Datum für die Wiederaufnahme wurde nicht genannt. Derzeit sind nur humanitäre Flüge und Ebola-Hilfsflüge zugelassen.

Tanganjika: Über 500 Geflüchtete aus Sambia zurückgekehrt

Am 5. Juni schloss das UNHCR die Rückführung eines dritten Konvois kongolesischer Geflüchteter aus Sambia ab. Insgesamt kehrten über 500 Menschen aus 184 Haushalten über das Gebiet Pweto in die DR Kongo zurück – Teil eines freiwilligen Rückkehrprogramms für Menschen, die seit 2017 vor der Bakata-Katanga-Miliz geflohen waren. Cathie Danielle Monni vom UNHCR-Büro Groß-Katanga erklärt, die Rückkehrer würden im Transitlager Sante bei Pweto aufgenommen, erhielten dort Hilfspakete und Rückreiseunterlagen und würden anschließend in ihre Herkunftsgebiete gebracht. Weitere Rückkehrer werden in den kommenden Wochen erwartet.

ECC fordert „inklusiven nationalen Dialog“ zur Verfassungsrevision

Am Ende ihrer 66. außerordentlichen Tagung am 7. Juni in Kinshasa positionierte sich die Kirche Christi im Kongo (ECC) zur Verfassungsdebatte. Pastor Dominique Mukanya verlas die Erklärung: „Die Kirche Christi im Kongo ist der Ansicht, dass jede Verfassungsreforminitiative im gegenwärtigen Kontext unbedingt den Anforderungen eines inklusiven und friedlichen nationalen Rahmens gemäß den Artikeln 5, 218, 219 und 220 der Verfassung genügen muss.“ Die ECC ruft die Parteien auf, sich an „göttlicher Weisheit“ und den afrikanischen Werten des „Palaverbaums“ zu orientieren, und verweist auf die UN-Resolutionen 2773 und 2808 sowie die Abkommen von Washington und Doha: „Wir sind ein Volk, vereint durch das Schicksal und im Streben nach Unabhängigkeit.“

Lomé: Halbjahresbilanz des Friedensprozesses

Vom 7. bis 8. Juni trafen sich in Lomé auf Einladung des togoischen Vermittlers Faure Gnassingbé Vertreter der UN (James Swan, MONUSCO-Chef, und Huang Xia, UN-Sondergesandter für die Region der Großen Seen) sowie Vertreter von EAC, SADC und ICGLR zur halbjährlichen Bewertung des Friedensprozesses – sechs Monate nach dem ersten Treffen im Januar, bei dem die Mediationsstruktur reformiert worden war. Diese besteht aus fünf Ko-Moderatoren, allesamt ehemaligen afrikanischen Staatsoberhäuptern: Olusegun Obasanjo (Nigeria, Militär/Sicherheit), Sahle-Work Zewde (Äthiopien, Humanitäres), Uhuru Kenyatta (Kenia, Dialog mit bewaffneten Gruppen), Mokgweetsi Masisi (Botswana, Wirtschaft) und Catherine Samba-Panza (Zentralafrikanische Republik, Zivilgesellschaft/Versöhnung/Gleichstellung). Ein unabhängiges gemeinsames Sekretariat bindet Togo, AU, EAC, SADC und ICGLR ein; die AU-Kommission koordiniert mit UN, Katar, EU und den G5-Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates.

(Quelle: RFI, Radio Okapi, Actualité.cd)