WHO empfiehlt Behandlungsprotokoll für Ebola Bundibugyo, sechs Gesundheitsmitarbeiter tot, Grenzstreit belastet ugandisch-kongolesischen Handel
BUNIA/KINSHASA/KAMPALA – Am 28. Mai veröffentlichte die WHO erstmals offizielle Empfehlungen zu experimentellen Behandlungen und Impfstoffen gegen Ebola Bundibugyo. Gleichzeitig reiste Gesundheitsminister Samuel Roger Kamba nach Bunia, um die Bekämpfungsmaßnahmen zu koordinieren – und musste dort eingestehen, dass seit Beginn der Epidemie bereits sechs Mitarbeiter des Gesundheitswesens gestorben sind. Der jüngste Lagebericht des kongolesischen Notfallzentrums PHOOC verzeichnet 125 bestätigte Fälle, 17 bestätigte Todesfälle, 906 Verdachtsfälle und 223 Verdachtstodesfälle in den Provinzen Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu.
WHO legt erstes Behandlungsprotokoll für Bundibugyo vor
Da kein Impfstoff und keine Behandlung für den Bundibugyo-Stamm zugelassen sind, hat die WHO am 28. Mai ihre ersten Empfehlungen für klinische Studien herausgegeben. Bei der Behandlung Erkrankter stehen drei Ansätze im Vordergrund: die monoklonalen Antikörper MBP134 und Maftivimab sowie das antivirale Medikament Remdesivir, auch in Kombination mit einem monoklonalen Antikörper. Für den Schutz von Kontaktpersonen empfehlen die Experten die Prüfung von Obeldesivir, einem oral einzunehmenden antiviralen Mittel, das den Ausbruch der Krankheit nach einer Infektion möglicherweise verhindern kann.
Bei den Impfstoffen nennt die WHO zwei Kandidaten: rVSV Bundibugyo, der vielversprechendste, wäre frühestens in sieben bis neun Monaten für eine klinische Studie bereit. Ein von der Universität Oxford entwickelter Kandidat könnte in zwei bis drei Monaten für Studien zur Verfügung stehen, allerdings liegen noch keine Wirksamkeitsdaten vor. Ervebo, der einzige weltweit zugelassene Ebola-Impfstoff, wurde ebenfalls geprüft – die WHO hält die verfügbaren Daten zu seinem Schutz gegen Bundibugyo jedoch für noch begrenzt.
Auffällig ist, was in diesen Empfehlungen fehlt: der russische Impfstoffkandidat. Das Africa CDC bestätigte zwar, dass der russische Gesundheitsminister Jean Kaseya persönlich über einen vom Gamaleya-Institut in Moskau entwickelten Impfstoff informiert habe, der Schutz gegen Bundibugyo bieten könnte. Es handelt sich um einen Vektorimpfstoff, der ursprünglich auf Grundlage der westafrikanischen Epidemie 2014–2016 gegen den Zaire-Stamm entwickelt wurde. Kaseya blieb vorsichtig: Er wolle die Sachlage erst verstehen, bevor er sich zu etwas äußere, das wissenschaftlich noch nicht belegt sei. Treffen mit dem Gamaleya-Institut sind für die kommenden Tage geplant. Kaseya bekräftigte sein Ziel: Bis Ende 2026 soll das Africa CDC sicherstellen, dass sowohl ein Impfstoff als auch eine Behandlung für Bundibugyo verfügbar sind.
Kinshasa und Washington verhandeln über monoklonale Antikörper
Minister Kamba hatte bereits am 26. Mai in Kinshasa erklärt, dass die DR Kongo bei den USA die Bereitstellung eines monoklonalen Antikörpers beantragt hat, der in Labortests gegen alle drei Ebola-Typen – Zaire, Sudan und Bundibugyo – wirksam war. „Wir haben die Amerikaner gebeten, uns dieses Molekül zur Verfügung zu stellen, damit wir die Kranken behandeln können. Sie haben es, wir haben einen offiziellen Antrag gestellt, wir haben uns intensiv mit ihnen ausgetauscht, und ich denke, in den kommenden Tagen werden wir sehen“, sagte er.
Bis zur möglichen Verfügbarkeit solcher spezifischen Mittel bleibt die Behandlung symptomatisch. Kamba erläuterte das Vorgehen: „Patienten, die durch Magen-Darm-Entzündung oder Durchfall dehydriert sind, müssen rehydriert werden. Atemnot muss behandelt werden, schwere Anämie aufgrund erheblichen Blutverlusts ebenfalls. Es gibt unterstützende Behandlungen, aber noch keine spezifische Therapie, die direkt gegen das Virus wirkt.“ Parallel dazu mobilisiert die für Risikokommunikation zuständige Säule CREC lokale Akteure – traditionelle Oberhäupter, Bischöfe, Studierende und NGOs –, um die Bevölkerung zu erreichen.
Kamba in Bunia: Sechs Gesundheitsmitarbeiter gestorben, zwölf Fälle in Nyankunde
Am 28. Mai traf eine Regierungsdelegation unter der Leitung von Kamba und Kommunikationsminister Patrick Muyaya in Bunia ein. Bei der dortigen Pressekonferenz gab Kamba bekannt, dass seit Beginn der Bekämpfungsmaßnahmen bereits sechs Mitarbeiter des Gesundheitswesens gestorben sind. „Dies zeigt, wie gefährlich diese Krankheit weiterhin ist, selbst für diejenigen, die an vorderster Front im Einsatz sind“, sagte er. Er mahnte die Bevölkerung dringend, auf Selbstmedikation zu verzichten und bei ersten Symptomen umgehend medizinische Hilfe zu suchen.
Als aktiver Hotspot gilt derzeit die Gesundheitszone Nyankunde mit 12 bestätigten Fällen und zwei Todesfällen. Unter verstärkter Beobachtung stehen außerdem Aru, Bunia, Kilo, Mongbwalu, Nizi und Rwampara in Ituri.
Tedros in Kinshasa: „Gebt uns den Raum, den Menschen zu helfen“
WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus traf am 28. Mai in Kinshasa ein, bevor er nach Bunia weiterreiste. Die kongolesische Presse zitierte seinen Appell an alle Kriegsparteien im Osten des Landes: „Ich richte einen direkten Appell an alle Kriegsparteien in dieser Region: Bitte ruft einen Waffenstillstand aus. Auch wenn er nur kurz ist. Auch wenn er gerade so lange dauert, dass das medizinische Personal durchkommen kann. Menschen sterben an Ebola, obwohl sie nicht sterben müssten. Kinder sind krank. Ich flehe euch an, ich bitte euch inständig: Gebt uns den Raum, den Menschen zu helfen, die es am dringendsten brauchen.“
Le Potentiel erinnerte daran, dass das Wiederaufflammen der Epidemie in einem ohnehin extrem fragilen Sicherheitsumfeld stattfindet, und beschrieb die Gewährleistung eines sicheren humanitären Zugangs als dringlichste Priorität der WHO.
Ugandische Grenzkontrollen belasten Handel im Wert von zwei Milliarden Dollar
Die neuen ugandischen Grenzrestriktionen zur DR Kongo lösen in der Wirtschaft beider Länder Besorgnis aus. Die DR Kongo ist einer der wichtigsten Exportmärkte Ugandas; laut dem ugandischen Industrieverband belaufen sich die jährlichen Exporte dorthin auf über zwei Milliarden US-Dollar. Verbandsdirektor Ezra Muhumuza warnte vor erheblichen Störungen im Grenzverkehr, auch wenn der Warenfluss grundsätzlich aufrechterhalten bleibt. „Wir erwarten, dass beide Regierungen miteinander sprechen und Sicherheitszonen einrichten, in denen die Fahrer parken können, bis sich die Lage normalisiert hat. Denn derzeit können wir Lkw mit verderblichen Waren nicht einfach dort stehen lassen: Sie laufen Gefahr, in Brand gesteckt oder beschädigt zu werden“, sagte er.
Der ugandische Verkehrsminister David Bahati verteidigte die Maßnahmen knapp: „Was ist wichtiger: Geschäfte machen oder Leben retten?“ Uganda versicherte, den Lkw-Verkehr grundsätzlich fortzuführen, jedoch unter strikten Hygieneauflagen.
Frankreich und Partner werben in Kalemie für regionale Wirtschaftsintegration
Am Rande der Baumesse Expo Béton in Kalemie betonte der französische Botschafter Rémi Maréchaux am 27. Mai die Notwendigkeit einer stärkeren wirtschaftlichen Integration als Friedensstrategie für die Region. Trotz der in Washington unterzeichneten Sicherheits- und Wirtschaftsabkommens zwischen Kinshasa und den USA werfen sich die kongolesische Regierung und die AFC/M23 gegenseitig Verstöße gegen den Waffenstillstand vor; gemeldet wurden Drohnenangriffe in Minembwe und am Flughafen Kisangani. Maréchaux unterstrich die zentrale Rolle der DR Kongo für die kontinentale Einheit: „Ohne eine stabile Demokratische Republik Kongo wird es diese Einheit des afrikanischen Kontinents nicht geben.“ Senatspräsident Jean-Michel Sama Lukonde Kyenge bekräftigte, dass das Washington-Abkommen ratifiziert wurde, die DR Kongo aber offen für weitere Investitionen bleibe – etwa für das Wasserkraftwerksprojekt Ruzizi 3, das Ruanda, Burundi und Teile der DR Kongo versorgen soll und für das Kinshasa französische Finanzmittel beantragt hat.
Referendumsgesetz: Mwando nennt vier Kritikpunkte
In einer Fernsehsendung vom 28. Mai begründete Oppositionsführer Christian Mwando Saint-Briand den Boykott seiner Fraktion „Ensemble pour la République“ detailliert. Erstens sei der Zeitpunkt unangemessen – die Beratung eines solchen Textes während Krieg und Belagerung. Zweitens sei der Zweck offensichtlich: „Der Zweck dieses Gesetzentwurfs ist schlicht und einfach die Verlängerung der Amtszeit von Präsident Tshisekedi.“ Drittens hält er den Text für verfassungswidrig, da Artikel 41 dem Präsidenten Befugnisse zuschreibe, die die Verfassung nicht vorsehe – insbesondere die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung und die Unterwerfung von Artikel 220 unter ein Referendum. Viertens befürchtet er, dass ein unter diesen Umständen organisiertes Referendum das Land faktisch balkanisieren könnte. „Man hat nicht das Recht, unsere Brüder im Osten von einer Entscheidung über das Grundgesetz unseres Landes auszuschließen“, sagte er.
(Quelle: RFI, Actualité.cd, Le Potentiel)