Belgische Kolonialverbrechen rechtskräftig verurteilt: Fünf Frauen gewinnen gegen Staat – Entführung gemischter Kinder war „Schutz der katholischen Ordnung“
BRÜSSEL/KONGO – Am 22. Mai 2026 wurde rechtskräftig, was der Brüsseler Kassationsgerichtshof besiegelte: Belgien schuldig, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Grund: Systematische Entführung von Kindern gemischter Herkunft (schwarze Mutter + weißer Vater) im Belgisch-Kongo während der Kolonialzeit. Fünf Frauen gewannen ihren Jahrzehnte-Kampf – alle zwischen 1950 und 1960 im Alter von 2–5 Jahren von ihren Familien gerissen, in religiösen Einrichtungen (Katende, Zentral-Kasai) untergebracht, unterernährt, misshandelt, als „Kinder der Sünde“ stigmatisiert. Der Dokumentarfilm „Métisses, cinq femmes contre un crime d’État“ (Kinder gemischter Herkunft: Fünf Frauen gegen ein Staatsverbrechen) zeichnet ihre Geschichten nach. RFI-Interview mit Co-Regisseur Quentin Noirfalisse zeigt: Der belgische Staat war nicht Beschützer, sondern Täter. Das Ziel der Politik war nicht Kinderschutz, sondern „Schutz der etablierten katholischen Ordnung“ – Eugenik, Rassismus, Angst vor „Aufständen von Menschen gemischter Herkunft“. Belgien erkannte Nürnberger Prozesse gegen deutsche Kinderentführungen an (1948), betrieb aber das Gleiche im Kongo bis zur Unabhängigkeit. Jetzt ist Geschichte offiziell: Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Rechtskräftigkeit: 22. Mai 2026 – Belgien verliert letzte Berufung
Das Urteil: Der Brüsseler Kassationsgerichtshof wies am 22. Mai 2026 die Berufung des belgischen Staates zurück. Das Urteil – ursprünglich Ende 2024 gefällt – wurde damit rechtskräftig. Es war ein Sieg für die fünf Frauen, die Belgien verklagt hatten.
Wer sind die fünf? Alle im Belgisch-Kongo geboren als Kinder einer schwarzen Mutter und eines weißen Vaters. Alle wurden im Alter von 2–5 Jahren im Namen der Rassentrennungspolitik ihren Familien entrissen und in religiösen Einrichtungen untergebracht.
Der Dokumentarfilm „Métisses, cinq femmes contre un crime d’État“ (Kinder gemischter Herkunft: Fünf Frauen gegen ein Staatsverbrechen) verbindet Animations- und Realfilmaufnahmen, um ihren Kampf und Weg zu erzählen.
Das lange Schweigen: Von 1960 bis Jahrzehnte später
Quentin Noirfalisse, Co-Regisseur (zusammen mit Jean-Charles Mbotti Malolo), erklärt das Schweigen:
RFI: Die fünf Frauen warteten Jahrzehnte, bevor sie verklagten. Wie erklären Sie das lange Schweigen?
Noirfalisse: Direkt nach der Unabhängigkeit des Kongo 1960 herrschte ein Schleier des Schweigens über Kolonialverbrechen. Die sogenannte „Mischlingsfrage“ war Ausdruck einer rassistischen Haltung gegen Kinder gemischter Herkunft – gleichzeitig aber auch ein Mittel, mit dem „Unvermeidlichen“ umzugehen, da Kolonisten von Anfang an, oft ohne Einverständnis, mit sehr jungen Frauen Kinder zeugten. Die Mütter dieser fünf Frauen waren teilweise erst 15–16 Jahre alt. Es ist ein unrühmliches Kapitel, über das Belgier kaum sprachen. Noch heute schwer, Kolonialgeschichte an belgischen Schulen zu vermitteln.
RFI: War dir dieses Kapitel vor den Dreharbeiten bekannt?
Noirfalisse: Nein, überhaupt nicht. Ich wurde gebeten, den Film zu drehen. Eine Episode, die mir völlig unbekannt war, obwohl ich dachte, ich kenne historische Grundlagen. Ich habe sehr viel gelernt – vieles empörte mich. Am meisten überrascht hat mich, wie weit der belgische Staat ging, um Kinder gemischter Herkunft von ihrem Umfeld, Dörfern und Müttern zu trennen. Es war faszinierend, ihre persönlichen Geschichten und den größeren historischen Kontext zusammen zu erfassen.
Im Stich gelassen: Katende, religiöse Einrichtungen und der Staat, der verschwand
RFI: Sie befanden sich in religiösen Einrichtungen, besonders Katende (Zentral-Kasai). Wurden sie dort ausgesetzt?
Noirfalisse: Es wird oft gesagt, die Unabhängigkeit im Kongo sei relativ friedlich verlaufen. Doch die Realität: Fünf Jahre Bürgerkrieg gingen der Diktatur voraus. Die fünf Frauen befanden sich mittendrin, im Stich gelassen vom belgischen Staat, der eigentlich ihr Beschützer sein sollte.
Sie sagen noch heute: „Uns wurde gesagt, der belgische Staat sei unser Beschützer.“ Sie erinnern sich an Geschenke des Königspaares, an Betten, die ihnen Königin Fabiola anbot. Doch als es darum ging, seine Rolle als Beschützer zu erfüllen, war der „Beschützer“ nicht mehr da. Er verschwand.
Warum? Weil es letztendlich nicht darum ging, diese Kinder zu schützen. Es ging darum, eine bestehende Ordnung – die katholische Ordnung – zu verteidigen. Der belgische Staat weigerte sich anzuerkennen, dass Kolonisierung die „Schöpfung“ von Kindern gemischter Herkunft mit sich brachte.
Vergleich mit anderen Kolonialstaaten: Jeder Kolonialstaat kann unterschiedlich reagieren. In Indochina und der Elfenbeinküste gibt es Fälle, in denen Kinder in Waisenhäusern untergebracht wurden. Die Niederlande verfahren ähnlich. Aber im Belgisch-Kongo ging der Staat in der systematischen Diskriminierung besonders weit.
Die Mischung aus Rassismus und Angst: Eugenik, Rassismus und die Angst vor Aufständen – es gab historische Beispiele für Aufstände von Menschen gemischter Herkunft, die manche terrorisierten. Diese Mischung aus Rassismus und Angst prägte die belgische Reaktion: brutale Gewalt.
Missbrauch: Hunger, Entwurzelung, „Kinder der Sünde““
RFI: Wie waren die Lebensbedingungen in Katende und anderen Einrichtungen?
Noirfalisse: Historiker zeigen, dass Bedingungen je nach Ort variierten. Katende war eine relativ abgelegene Gegend im Landesinneren – trotz Baumwollplantagen und Handel war die Lage dort schlecht. Die Nonnen selbst beklagten sich in veröffentlichten Briefen, dass sie nicht genügend Geld vom belgischen Staat erhielten.
RFI: Sie berichten von Missbrauch?
Noirfalisse: Sie beschreiben zwei Arten von Missbrauch: Zum einen Missbrauch durch Hunger, Mangel an angemessener Nahrung. Zum anderen Missbrauch moralischer und psychischer Natur: Verlassenheit.
Eine sagte: „Die Nonnen wollten unsere Mütter ersetzen, aber eine Mutter kann man nicht ersetzen. Eine Mama ist eine Mama.“
Eine andere berichtete von ein oder zwei Fällen körperlicher Misshandlung. Manche wurden ausgegrenzt – als „Kinder der Sünde“ bezeichnet. In einem katholischen Umfeld aufzuwachsen als „Kind der Sünde“ ist sehr schwer, weil man ständig an die Sünde erinnert wird.
Am meisten erschütterten mich die Verlassenheit und die Unterernährung, die einige schädigten. Vor allem aber: Diese Art der Entwurzelung aus ihrem familiären Umfeld, an die sie sich nur bruchstückhaft erinnern. Doch sie haben auch schöne Erinnerungen daran. Das ist es, was ihnen genommen wurde.
Die juristische Begründung: Verbrechen gegen die Menschlichkeit
RFI: Warum wird das als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft?
Noirfalisse: Die Anwälte argumentierten mit einem juristischen Paradoxon: Belgien war an den Nürnberger Prozessen beteiligt und forderte die Verurteilung des deutschen Staates für ähnliche Verbrechen – Entführung deutscher und polnischer Kinder während des Deutschen Reiches, um sie in sogenannten „Erziehungseinrichtungen“ unterzubringen.
1948 wurden Mitglieder dieser Einrichtungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Belgien erkannte dieses Urteil selbstverständlich an.
Die juristische Logik: Die Anwälte argumentierten: „Ja, aber gleichzeitig tat Belgien im Kongo dasselbe.“
Zeitliche Überschneidung: Diese Entführungen dauerten fast bis zur Unabhängigkeit an. Einige der Frauen im Film wurden 1950/51 geboren. Es gab eine zeitliche Überschneidung zwischen deutschen Verurteilungen (1948) und belgischen Entführungen (bis 1960).
Das Argument: Der belgische Staat könne nicht behaupten, nichts von der Tatsache gewusst zu haben, dass sein Handeln unproblematisch gewesen sei. Deshalb die Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das Vermächtnis: Geschichtsbücher, Bewusstsein, Tribut
RFI: Was möchten Sie dem Publikum mitgeben?
Noirfalisse: Das Hauptziel ist, das Bewusstsein zu schärfen. Es ist eine erste Perspektive aus der Sicht der Kinder. Für junge Menschen geht es darum, zu erkennen: „All dies geschah. Es ist noch gar nicht so lange her – 1950/60.“
Und es geht darum, diesen Frauen Tribut zu zollen. Ich hoffe, dass ihre Geschichten dank dieses Films Eingang in die Geschichtsbücher finden.
(Quelle: RFI, Dokumentarfilm „Métisses, cinq femmes contre un crime d’État“, Brüsseler Kassationsgerichtshof, Urteil vom 22. Mai 2026)