30.11.2021

Der Einmarsch ugandischer Truppen auf kongolesischem Boden, ein vernichtendes Eingeständnis des Scheiterns des Belagerungszustandes. (Prof. Dr. Ir Bily Bolakonga) 

Die Entscheidung, den Einmarsch ugandischer Truppen auf kongolesischem Boden (Nord-Kivu und Ituri) seit Freitag ohne Medienberichterstattung durch das Staatsoberhaupt zu genehmigen, ist ein vernichtendes Eingeständnis des Scheiterns des Belagerungszustandes.

Die Nachrichten, die aus diesen beiden Provinzen unter diesem Regime zu uns zurückkommen, bestätigen dies. So oder so scheint mir, dass der Präsident der Republik nicht viel Spielraum hatte. UGANDA hatte mindestens zwei Wochen lang mit einer Invasion in die Demokratische Republik Kongo gedroht. Die Verhandlungen fanden im Geheimen statt und diese Nachbarmacht hätte nach guten Quellen unseren Boden mit oder ohne Zustimmung der Demokratischen Republik Kongo angelegt, da ihrer Meinung nach wichtige Teile ihres Territoriums das Ziel der Unsicherheit der Rebellentruppen / negativ Kräfte waren, die aus der Demokratischen Republik Kongo operieren. Mit der Entscheidung, den Einmarsch ugandischer Truppen in die Demokratische Republik Kongo zuzulassen, entschied sich das Staatsoberhaupt für das kleinere Übel (das immer noch ein Übel bleibt), da eine Invasion der ugandischen Armee ohne Zustimmung der Demokratischen Republik Kongo eine Demütigung ähnlich dem Joch, da die Demokratische Republik Kongo derzeit keine Mittel hat, eine ugandische Invasion einzudämmen. Es war daher besser zu kooperieren, da unsere Truppen außerdem von Affären geplagt sind und es an operativen Ressourcen schmerzlich mangelt. Die Sahne wird genossen, während die gewöhnlichen Soldaten auf den Schlachtfeldern schuften. Ergebnisse: Die Bevölkerung wird weiterhin täglich dutzendweise massakriert. Nachdem die Entscheidung bereits gefallen ist, sollte sie nun eingerahmt werden. Erstens: Dieser Beschluss muss durch Rückgriff auf alle einschlägigen Rechtsinstrumente (Parlament und andere) legalisiert werden. Zweitens: Dieser Eintritt muss durch eine Vereinbarung mit klaren Klauseln über die Befehlsgewalt zweier Armeen (Einsetzung einer einsatzfähigen gemeinsamen Militärkommission) erfolgen. Man muss auch, da die ugandische Armee – die im Osten der DR Kongo für ihre geringe Disziplin und die Geschäftemacherei einiger ihrer Generäle bekannt ist – die Ausbeutung natürlicher und menschlicher Ressourcen verhindern. Es ist notwendig, in regelmäßigen Abständen operative und gemeinsame Kontrollmechanismen zu schaffen, um eindeutige Sanktionsmechanismen für jedes Rutschen oder Kriminellen vorzusehen, wer auch immer er ist. Drittens: die Anwesenheit dieser ausländischen Armee zeitlich begrenzen und sicherstellen, dass die Bewertung nach Ablauf der Frist (mit der Möglichkeit einer Verlängerung) auf Ergebnissen und der gewissenhaften Einhaltung der Vertragsklauseln basiert. Schlussendlich ist die Hauptsache die Rückkehr von Frieden für die verwundeten Bevölkerungen unseres Landes, auch wenn ich persönlich der Annahme des Einmarsches der ugandischen Armee im kongolesischen Territorium durch den Präsidenten der Republik weitgehend skeptisch gegenüberstehe, da die Erinnerungen an die Aufstände von vor zwanzig Jahren noch frisch in der Erinnerung der Kongolesen des Ostens sind (rfmtv-kis.net / MCP, via mediacongo.net)