Die Titelseiten dieser Woche in Kinshasa
Titelseite: Ebola nimmt apokalyptische Ausmaße an, Verfassungsgericht schiebt die Verantwortung Tshisekedi zu
Die Zeitung Le Potentiel titelt: „Ebola: Endlich eine wissenschaftliche Antwort auf die Bundibugyo-Variante.“ Das Blatt feiert einen bedeutenden Durchbruch mit der Erprobung des Ebopep-Medikaments in Ituri und der Einführung des ChAdOx1-Impfstoffs gegen die Bundibugyo-Variante an der Universität Oxford. Nach Jahren ohne spezifische Lösung gegen diesen Stamm ist die Zeitung überzeugt, dass „die Wissenschaft die Krankheit gleichzeitig an zwei Fronten bekämpft: Patienten retten und Neuinfektionen verhindern.“
Le Potentiel mahnt jedoch zur Vorsicht. „Die Geschichte von Ebola lehrt uns, umsichtig zu sein“, schreibt die Zeitung und merkt an, dass sich die Studien erst in einem frühen Stadium befänden und ihre Wirksamkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit erst noch nachgewiesen werden müssten. Zudem betont die Zeitung: „Die Demokratische Republik Kongo ist nicht länger nur Schauplatz von Ebola-Epidemien; sie entwickelt sich zum Testfeld für die globale Reaktion auf die Bundibugyo-Variante.“
Vorsichtiger Optimismus
Er weiß auch, dass die eigentliche Herausforderung erst nach den wissenschaftlichen Entdeckungen beginnt. „Denn ein Impfstoff schützt niemanden, wenn er im Labor bleibt. Eine Behandlung rettet keine Leben, wenn sie die Gesundheitszentren in den abgelegenen Gebieten von Ituri, Nord-Kivu oder anderswo nicht erreicht.“ Er schlussfolgert: „Lieferengpässe, chronische Unterfinanzierung der Gesundheitssysteme und das Zögern internationaler Partner können einen wissenschaftlichen Durchbruch schnell in eine verpasste Chance verwandeln.“
Die dreimal wöchentlich erscheinende Publikation Africanews teilt diesen vorsichtigen Optimismus und fasst die Problematik in einem Satz zusammen: „Sollte sich Ebopep als wirksam erweisen, wird sich die Reaktion auf Ebola grundlegend verändern. Wir werden der Epidemie nicht länger hinterherjagen müssen. Wir werden sie an der Wurzel packen.“ Econews hingegen äußert unter der Überschrift Besorgnis: „Ebola: Während Uganda die Epidemie hinter sich lässt, gerät die Demokratische Republik Kongo in eine besorgniserregende Abwärtsspirale – mit bereits über 1.500 Toten!“ Diese ebenfalls dreimal wöchentlich erscheinende Publikation stellt das offizielle Ende der Epidemie in Uganda mit 20 bestätigten Fällen und zwei aus der Demokratischen Republik Kongo eingeschleppten Todesfällen der Situation im Kongo gegenüber, wo 1.521 Todesfälle registriert wurden.
Weiter heißt es: „Während Uganda aufatmet, hält die Demokratische Republik Kongo den Atem an, erstickt von einem stillen, aber verheerenden Gemetzel. Eine Tragödie, die apokalyptische Ausmaße annimmt.“ „Wie lässt sich eine solche Diskrepanz erklären?“, fragt diese Boulevardzeitung, die die Gründe für bekannt hält: „Eine marode Gesundheitsinfrastruktur, schwer erreichbare Gebiete, Misstrauen in der Bevölkerung und fehlende logistische Ressourcen.“ Dabei gilt: „Das Virus kennt keine politischen Grenzen. Es schlägt dort zu, wo es am verwundbarsten ist.“ Die Zeitung zitiert außerdem die WHO, die daran erinnert, dass „der Feind keine Grenzen kennt und die Bedrohung für die Nachbarländer weiterhin besteht.“
Eine dritte Amtszeit für Tshisekedi?
Die Tageszeitung Afrikarabia titelt: „DR Kongo: Grünes Licht für eine Verfassungsänderung und eine mögliche dritte Amtszeit für Tshisekedi.“ Sie berichtet über die Bestätigung des Gesetzes zur Organisation des Referendums durch das Verfassungsgericht. Laut der Zeitung erlaubt diese Entscheidung Präsident Félix Tshisekedi nun, die Bevölkerung zu einer neuen Verfassung zu befragen. Die Opposition, vereint in der C64-Koalition, hält das Urteil des Gerichts jedoch für „nichtig“ und ruft zu einer Demonstration am 15. August gegen die „Verfassungsänderung“ und die „dritte Amtszeit“ auf.
Die dreimal wöchentlich erscheinende Zeitung „Congo Nouveau“ titelt: „Referendumsgesetz verabschiedet: Dritte Amtszeit – macht das Gericht Tshisekedi den Weg frei?“ Ihre Antwort fällt differenziert aus. Die Zeitung ist der Ansicht, dass „es keineswegs einfach ist, dies zu behaupten“, da das Gericht mehrere Schutzmaßnahmen auferlegt hat, darunter die Forderung nach einer Petition mit 250.000 Unterschriften vor jeder Volksabstimmungsinitiative. Schließlich titelt „Forum des As“: „Zwischen zwei Ufern entscheidet sich das Verfassungsgericht für das Gleichgewicht“. Nach Ansicht der Tageszeitung hat das oberste Gericht „weder eine blinde Bestätigung noch eine frontale Ablehnung, sondern einen mittleren, vorsichtigen und wohlüberlegten Weg“ gewählt, indem es das Gesetz bestätigte, es jedoch mit erheblichen Vorbehalten versah (www.rfi.fr)