22.06.2021

COVID-19 in Kinshasa: Behörden verstärken Barrieremaßnahmen

Der Gouverneur der Stadt Kinshasa, Gentiny Ngobila Mbaka, hat in seinem Dekret vom Montag, 21. Juni, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der bereits in Kinshasa wütenden dritten COVID-19-Welle mit indischen und südafrikanischen Varianten verschärft. Insbesondere untersagt er den Verkauf auf öffentlichen Straßen, Versammlungen oder Demonstrationen von mehr als zwanzig Personen, sowohl in öffentlichen als auch in geschlossenen Räumen. Auch die Organisation von Trauer- und Trauerfeiern in Räumen, Bestattungsinstituten oder bei Familien ist untersagt. Und die Zahl der Begleitpersonen der menschlichen Überreste zum Friedhof darf 50 Personen nicht überschreiten. Im öffentlichen Verkehr werden nur 50 % der Kapazität toleriert. Motorradtaxis dürfen nur einen Passagier befördern. Öffentliche und private Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung sind gefordert, mit 50 % ihrer Aufnahmekapazität zu arbeiten. Und die Restaurants sind bis 21:00 Uhr geöffnet, mit einer Kapazität von nicht mehr als 50%. Auch die Kirchen müssen die Zahl der Gottesdienst- und Messebesucher unter Beachtung der Barrieremaßnahmen auf 50 % reduzieren. Für jeden Zugang zur Stadt Kinshasa oder jede Ausfahrt in eine andere Provinz verlangt Gouverneur Gentiny Ngobila von Reisenden, dass sie ein ärztliches Attest vorlegen, das das negative COVID-19-PCR-Ergebnis bestätigt, das vom INRB oder einer anderen anerkannten medizinischen Einrichtung festgestellt wurde. Hier sind auch die Geldbußen für jeden Verstöße gegen diese Maßnahmen: Bei fehlendem Maskentragen: 10.000 kongolesische Franken (5 USD); Ausgangssperre: 50.000 Franken; Motorradtaxi mit mehr als einem Passagier: 20.000 Franken; Öffentlicher Verkehr über 50% der Aufnahmekapazität und mit Stehplätzen: 100.000 Franken; Restaurants mit mehr als 50% Kapazität: von 100.000 bis 1.000.000 Franken; Eröffnung von Terrassen, Bars und Loungebars: 10.000 Franken für den Kunden und 100.000 bis 1.000.000 Franken für den Eigentümer; Eröffnung des Nachtclubs: 10.000 FC für den Kunden und von 200.000 Franken auf 2.000.000 Franken für den Besitzer; Organisation von Trauer- und Trauerfeiern: 500.000 Franken. Werden diese in einem Zimmer oder einem Bestattungsinstitut organisiert, wird dieses für die Dauer von 15 Tagen geschlossen und der Besitzer mit einer Busse von 500.000 Franken bis 1.000.000 Franken bestraft. Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen: ab 200.000 Franken bis 1.000.000 Franken zu Lasten des Veranstalters der Veranstaltung und der Inhaber des Veranstaltungsortes wird mit Busse von 1.000.000 Franken bis 2.000.000 Franken bestraft. Und bei Nichteinhaltung von Barrieremaßnahmen durch eine Kirche wird diese für die Dauer von 15 Tagen geschlossen (www.radiookapi.net)  „22.06.2021“ weiterlesen